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Erläuterung zur amtlichen Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des aktualisierten Flächennutzungsplans der Gemeinde Weibersbrunn
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- Veröffentlicht am Dienstag, 13. Oktober 2015 16:21
Öffentliche Auslegung der 5. Flächennutzungsplanänderung (Planungsstand 24.09.2015) gem. § 3 Absatz 2 BauGB
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 25.06.2015 wurde das Genehmigungsverfahren für den aktualisierten/digitalisierten Flächennutzungsplan der Gemeinde Weibersbrunn eingeleitet und die frühzeitige Öffentlichkeits-/ Behördenbeteiligung durchgeführt.
Der Öffentlichkeit wurde die Möglichkeit eingeräumt, sich bis zum 31.08.2015 zum aktualisierten/digitalisierten Flächennutzungsplan zu äußern. Parallel hierzu, wurden die Träger öffentlicher Belange (TöB) am Verfahren beteiligt.
Die bei der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen wurden vom Gemeinderat in der Sitzung am 24.09.2015 beschlussmäßig behandelt und in den Entwurf des Flächennutzungsplans eingearbeitet.
Dieser Entwurf ist nun Gegenstand der endgültigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
Folgende Unterlagen können eingesehen werden:
- Flächennutzungsplan (Stand 19.10.2015) (pdf-Datei 12 MB)
- Begründung zum Flächennutzungsplan mit Umweltbericht (Stand 24.09.2015)
- Umweltrelevante Informationen:
Thema 1: Trinkwasserschutz/Wasserversorgung/Niederschlags-/Abwasserbeseitigung
a) Landratsamt Aschaffenburg, Wasser- und Bodenschutz, Stellungnahme v. 23.07.2015
b) Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Stellungnahme v. 20.08.2015
c) Gesundheitsamt Aschaffenburg, Stellungnahme v. 19.08.2015
Thema 2: Überschwemmungsgebiet
Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Stellungnahme v. 20.08.2015
Thema 3: Naturschutz - FFH-/SPA-Gebiete
Landratsamt Untere Naturschutzbehörde, Stellungnahme v. 13.08.2015
Thema 4: Windkraft
Regionaler Planungsverband, Stellungnahme v. 17.08.2015
Außerdem liegt die "5. Flächennutzungsplanänderung" einschl. Begründung und oben genannten Unterlagen in der Zeit vom
19.10.2015 bis einschließlich 20.11.2015 während den Dienststunden
Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch 13.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 13.00 - 18.00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Weibersbrunn, Jakob-Groß-Straße 20, Zimmer Allgemeine Verwaltung zur jedermanns Einsicht öffentlich aus, in diesem Zeitraum können auch Stellungnahmen abgegeben werden.
Stellungnahmen zur 5. Flächennutzungsplanänderung können schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde vorgetragen werden.Es ist auch möglich, Stellungnahmen per Mail an folgende Anschrift der Gemeinde zu senden: "Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!".
Alle Stellungnahmen sind mit dem Betreff „Stellungnahme zur 5. Flächennutzungsplanänderung“ zu kennzeichnen.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- , Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die 5. Flächen-nutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.
Weitere Informationen können Sie der amtlichen Bekanntmachung vom 7. Oktober 2015 entnehmen.
Info zum neuen Bundesmeldegesetz
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- Veröffentlicht am Donnerstag, 08. Oktober 2015 15:49
Ab dem 01.11.2015 tritt in Deutschland eine neues Bundesmeldegesetz in Kraft.
Mit dem Bundesmeldegesetz wird unter anderem das Ziel verfolgt, die Daten der Bürgerinnen und Bürger noch besser zu schützen, die Bürokratiekosten zu senken und Verwaltungsabläufe zu vereinfachen.
Weitere Informationen können hier (pdf-Reader benötigt) nachgelesen werden.
Neue Mitarbeiterin im Rathaus
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- Veröffentlicht am Dienstag, 06. Oktober 2015 09:04
Frau Christina Bathon
ist seit 1. Oktober 2015 neu auf der Geschäftsstelle in Weibersbrunn. Sie wird sich in den nächsten Monaten als Geschäftsstellenleiterin einarbeiten und im Sommer nächsten Jahres unseren "Wendelin" ablösen. Er wird dann in seinen (Un-)Ruhestand wechseln, was für viele Weibersbrunner kaum vorstellbar ist, weil er schon immer da war und ein Stück unserer Gemeinde ist. Bis dahin ist aber noch viel Zeit! Wir wünschen unserer neuen Mitarbeiterin viel Spaß, Erfolg und Einfühlungsvermögen bei der Arbeit in und für Weibersbrunn. Herzlich Willkommen!
Amtliche Bekanntmachung UPDATE
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- Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Juli 2015 11:48
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Digitalisierung/Aktualisierung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weibersbrunn;
Bekanntmachung zur frühzeitigen Öffentlichkeits-/Bürger-/Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB);
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Weibersbrunn wurde mit Bescheid der Regierung von Unterfranken vom 16.09.1983, Az.: 420-4621.01-9/83, unter Auflagen teilgenehmigt. Ausgenommen von der Genehmigung ist die Sonderbaufläche "Klinik", Hauptstr. 280. Seither wurde der Flächennutzungsplan in mehreren Verfahren rechtskräftig geändert.
Außerdem wurden im Außenbereich über Einzelgenehmigungen des Landratsamtes verschiedene Vorhaben, wie u. a. Bauhof, RK-Gebäude, Kläranlage, Unterstellhütte am Ausweichsportplatz, die im Interesse der Gemeinde oder von Vereinen lagen, verwirklicht.
Der Gemeinderat hat den Ortsplaner am 25.09.2014 mit der Aktualisierung/Digitalsierung des Flächennutzungsplans beauftragt, mit dem Ziel, eine zusammengefasste rechtskräftige Planung für die zukünftige Fortschreibung des F-plans zu erhalten.
Der digitalisierte, aktualisierte Flächennutzungsplan wurde am 25.06.2015 vom Ortsplaner dem Gemeinderat vorgestellt. Im Rahmen der Aktualisierung/Digitalisierung wurden neben den vorbeschriebenen Änderungen/Ergänzungen auch die neue Autobahntrasse in den F-plan übernommen und die Grafik den neuen rechtlichen Gegebenheiten angepasst.
Hierdurch wird für den F-plan ein Genehmigungsverfahren nach dem BauGB erforderlich.
Als erster Verfahrensschritt steht die frühzeitige Öffentlichkeits-/Bürger-/Behördenbeteiligung an. Diese wurde vom Gemeinderat am 25.06.2015 mit dem Planungsstand 17.06.2015 beschlossen.
Der aktualisierte/digitalisierte Flächennutzungsplan ist auf der Homepage der Gemeinde eingestellt und kann dort eingesehen werden.
Des Weiteren liegt der Flächennutzungsplan während den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Jakob-Groß-Str. 20 - Zimmer Allgemeine Verwaltung - zur Einsichtnahme bereit. Hierbei besteht auch die Möglichkeit der Erörterung. Vorherige Terminvereinbarung mit der Gemeindeverwaltung wäre zweckdienlich.
Äußerungen von Bürgerinnen und Bürgern werden von der Gemeinverwaltung entgegengenommen und können auch per e-mail an die Gemeinde "Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!" übermittelt werden. Sie müssen bis 31.08.2015 vorliegen.
Parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits-/Bürgerbeteiligung werden die Träger öffentlicher Belange in das Verfahren eingebunden.
Die Äußerungen der Bürgerinnen und Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Aktualisierung/Digitalisierung des Flächennutzungsplans wird der Gemeinderat voraussichtlich im September 2015 behandeln.
Im Rahmen des weiteren Verfahrens wird der Flächennutzungsplan - nach vorheriger Ankündigung - nochmals öffentlich ausgelegt.
Zum Schluss nochmals folgender Hinweis:
Bei der aktualisierten F-planfassung geht es nicht um neue Flächen bzw. die Erweiterung bestehender Flächen.
Solche Fragen werden im Zuge der vom Gemeinderat geplanten Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans unter Einbindung der Bürgerinnen und Bürger - nach Rechtskraft des ausliegenden Flächennutzungsplans - in einem NEUEN Verfahren behandelt.
Weibersbrunn, 01.07.2015
Schreck
1. Bürgermeister
UPDATE:
Der Flächennutzungsplan sowie die Begründung können als pdf-Dateien unter folgenden Links heruntergeladen werden.
Flächennutzungsplan Weibersbrunn ca. 12 MB
Begründung 5. Änderung des Flächennutzungsplans Weibersbrunn ca. 2,5 MB
DSL-Ausbau in Weibersbrunn
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- Veröffentlicht am Montag, 08. Juni 2015 08:25
In den nächsten Tagen beginnt die Telekom mit dem DSL-Ausbau in Weibersbrunn. Für die Leitungen können größtenteils vorhandene Leerrohre genutzt werden, trotzdem sind in einigen Bereichen Tiefbauarbeiten (Ausführung: Fa. Peter Hasenstab, Rothenbuch) erforderlich. Außerdem werden an folgenden Punkten Multifunktionsgehäuse errichtet:
Am Hang 1, Einmündung „Eckenweg“/Hauptstraße, Ecke Steinbruch/Krommenthalweg, Krommenthalweg 19, Schulgelände gegenüber Am Eichwald 2, Hauptstraße 80 am Rothenbucher Weg, Garten bei Hauptstr. 41 und Parkplatz Rathaus, Jakob-Groß-Str. 20
Aufgrund technischer Gegebenheiten kommen die Multifunktionsgehäuse meist auf öffentlichem Straßengrund zur Ausführung, wobei eine geringe Einengung der Gehwege hingenommen werden muss.
Erste Maßnahmen sind die Anlegung von Leitungsgräben im Abschnitt Gehweg/Grünstreifen Hauptstr. 180 bis zur Einmündung Am Hang/Hauptstraße sowie im Gehweg entlang des Rothenbucher Weges zwischen den Straßen Am Eichwald und Am Ausblick. Weitere kleinere Tiefbaumaßnahmen folgen. Die beanspruchten Flächen werden von der Telekom nach Abschluss der Arbeiten wieder so hergestellt, wie sie vor Maßnahmebeginn angetroffen wurden.
Im Rahmen der Bauarbeiten kann es zu geringfügigen Beeinträchtigungen des Fahr-/Fußgängerverkehrs kommen. Hierfür bittet die Gemeinde um Verständnis.
Die Gesamtkosten der Telekom für die Maßnahme belaufen sich auf rd. 381.000,-- €.Hiervon verbleibt der Telekom eine Defizitlücke von rd. 224.000,-- €, die von der Gemeinde gedeckt werden muss. Die Gemeinde erhält hierzu eine staatliche Förderung von rd. 157.000,-- € (70 %). Derzeit wird noch geklärt, ob sich die Förderung ggf. auf 75 % erhöht. Aufbauend auf einer Förderquote von 70 % muss die Gemeinde rd. 67.000,-- € aus eigenen Mitteln finanzieren. Dieses Geld ist zukunftsweisend gut angelegt, da ein schnelles Internet für Firmen und auch Privatkunden unverzichtbar ist.
Im Endausbau wird das Kumulationsgebiet mit bis 50 MB im Download und mind. 2 MB im Upload versorgt.
Sollte es im Zuge der Baumaßnahme vor einzelnen Anwesen zu Problemen kommen, können sich die Grundstückseigentümer jederzeit mit der Gemeinde in Verbindung setzen.
Die Standorte der Multifunktionsgehäuse sind nicht mehr veränderbar. Die vom Gemeinderat angedachte Verlegung des Multifunktionsgehäuses im Bereich Hauptstr. 41 in den Hof des Heimatmuseums ließ sich nicht realisieren, da es in diesem Abschnitt für die Anschlussnehmer zu einer Leistungsverschlechterung gekommen wäre, was dem Sinn der Maßnahme abträglich war.
Schreck, 1. Bürgermeister